Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung für Dienstleistungen und Werkleistungen von Vital Consulting, Inhaber Marcelo Ferreira. Stand: Juni 2026.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Vital Consulting, Inhaber Marcelo Ferreira (nachfolgend «Anbieterin») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB.

2. Offerten und Vertragsschluss

Offerten der Anbieterin sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme der Offerte (auch per E-Mail) oder mit Unterzeichnung eines separaten Vertrags zustande. Massgeblich für den Leistungsumfang ist die schriftliche Offerte bzw. der Vertrag; mündliche Nebenabreden bestehen keine.

3. Leistungen und Änderungen

Die Anbieterin erbringt die Leistungen fachgerecht und sorgfältig. Fixpreis-Pakete umfassen den in der Offerte beschriebenen Umfang. Zusätzliche Wünsche werden vor Umsetzung separat offeriert (Change Request). Geringfügige Abweichungen, die den Gebrauchswert nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde liefert die für die Leistungserbringung nötigen Inhalte, Informationen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Termine entsprechend; entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand (CHF 165/Std.) verrechnet werden. Der Kunde stellt sicher, dass gelieferte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer. Bei Projekten gilt, sofern nicht anders vereinbart: 40% bei Auftragserteilung, 40% bei Bereitstellung zur Abnahme, 20% nach Abnahme bzw. Go-live. Wiederkehrende Leistungen (Care-Pläne, Betrieb) werden monatlich im Voraus verrechnet. Zahlungsfrist: 30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin Leistungen nach Mahnung aussetzen.

6. Termine

Liefertermine werden in der Offerte festgehalten und sind verbindlich, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Höhere Gewalt sowie vom Kunden zu vertretende Verzögerungen verlängern die Fristen angemessen.

7. Abnahme

Der Kunde prüft Werkleistungen innert 10 Arbeitstagen nach Bereitstellung und meldet allfällige Mängel schriftlich. Erfolgt innert dieser Frist keine Meldung oder nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Gebrauch, gilt das Werk als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

8. Gewährleistung

Die Anbieterin gewährleistet während 90 Tagen ab Abnahme, dass Werkleistungen die vereinbarten Spezifikationen im Wesentlichen erfüllen. Mängel werden innert angemessener Frist nachgebessert. Ausgenommen sind Mängel infolge unsachgemässer Nutzung, Eingriffen Dritter oder Änderungen durch den Kunden. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Haftung

Die Anbieterin haftet für direkte Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (entgangener Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vom Kunden für die betreffende Leistung bezahlten Entgelts beschränkt, maximal auf CHF 50'000.

10. Rechte an Arbeitsergebnissen

Mit vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte an den individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (Design, Quellcode, Texte) vollumfänglich auf den Kunden über. Ausgenommen sind vorbestehende Komponenten, Werkzeuge und Bibliotheken der Anbieterin sowie Komponenten Dritter (Open Source); daran erhält der Kunde ein unbeschränktes Nutzungsrecht. Die Anbieterin darf die erbrachten Leistungen als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

11. Datenschutz und Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und bearbeiten Personendaten gemäss schweizerischem Datenschutzrecht (revDSG). Soweit die Anbieterin Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung ab.

12. Wiederkehrende Leistungen (Care, Betrieb)

Care- und Betriebs-Abonnemente haben keine Mindestlaufzeit, sofern nicht anders vereinbart, und können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich gekündigt werden. Im Abo enthaltene, nicht genutzte Leistungskontingente bleiben bis 3 Monate nach dem jeweiligen Monat gültig und verfallen danach.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.

[ENTWURF — vor Verwendung durch eine Anwältin/einen Anwalt prüfen lassen.] Vollversion und Werkvertrags-Vorlage: siehe Projektordner 05_Legal.